Suva-Prämien 2023 erneut ausserordentlich tief

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Suva-Prämien 2023 erneut ausserordentlich tief

Die gemeldeten Unfälle sind im zweiten Corona-Jahr 2021 wieder angestiegen – das Niveau vor der Pandemie (2019) wurde allerdings noch nicht erreicht. Aufgrund einer günstigen Risikoentwicklung und der Erstattung von überschüssigen Kapitalerträgen und Ausgleichsreserven sind die Prämien 2023 erneut ausserordentlich tief.

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Im zweiten Pandemie-Jahr waren die behördlichen Einschränkungen im Bereich Arbeit und Freizeit geringer als 2020. Deshalb kam es mit wenigen Ausnahmen in den meisten Branchen wieder zu mehr Unfällen und folglich zu mehr Kosten. Aus diesem Grund resultiert für das Jahr 2021 kein Covid-19-Sondereffekt mehr. Gleichwohl kommt es zu ausserordentlichen Erstattungen.

Überschüsse aus Kapitalerträgen
Dank einem guten Börsenjahr 2021 hat die Suva Kapitalerträge erzielt, die zu Überschüssen geführt haben. Der Suva-Rat hat beschlossen, dass die Versicherten von einer Erstattung von CHF 824 Mio. profitieren sollen. In der Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung (BUV/NBUV) entspricht dies einer Erstattung in Höhe von 20 Prozent der Nettoprämien für alle Tarifklassen. 

Entwicklung Berufsunfallversicherung (BUV)
Die Basisprämiensätze 2023 in den beiden verbandsnahen Unterklassenteilen 13D A0 (Unterhalt von leichten Motorfahrzeugen) und 13D B0 (Unterhalt von schweren Motorfahrzeugen und Hubstaplern) bleiben gegenüber Vorjahr konstant.

Der Basissatz im Unterklassenteil 13D A0 wie auch im Unterklassenteil 13D B0 bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert.
 
  Unterhalt von leichten
Motorfahrzeugen A0
Unterhalt von schweren
Motorfahrzeugen
und Hubstaplern B0
BUV-Basisprämiensatz 2023 (in % netto) 0.8150 0.9910
Veränderung BUV-Basisprämiensatz 2023 zu 2022 in Stufen 0 0

Je nach individuellem Risikoverlauf werden die Nettoprämien von einigen Betrieben nach oben bzw. nach unten angepasst. Für die Prämiensätze 2023 in der BUV zeichnet sich damit folgende Verteilung ab: Von den rund 8200 in den beiden Unterklassenteilen A0 und B0 versicherten Betrieben erfahren – ohne Berücksichtigung der Ausschüttung der ausserordentlichen Anlageerträge - rund 16 Prozent in der Berufsunfallversicherung (BUV) eine Senkung ihrer Prämiensätze. Für 79 Prozent bleiben die Prämiensätze unverändert. Mit höheren Prämiensätzen müssen rund 5 Prozent der Betriebe rechnen. (Stand: Juli 2022)

Entwicklung Nichtberufsunfallversicherung (NBUV)
Das Risiko in der NBUV ist wiederum leicht angestiegen. Der Basisprämiensatz der Klasse 13D (Landfahrzeuge und Baumaschinen «Instandhaltung») konnte jedoch für 2023 auf Vorjahresniveau konstant gehalten werden.
 
  Klasse 13D Landfahrzeuge und Baumaschinen «Instandhaltung»
NBUV-Basisprämiensatz 2023 (in % netto) 1.9630
Veränderung NBUV-Basisprämiensatz 2023 zu 2022
in Stufen
0

Auch in der NBUV werden die Nettoprämien einiger Betriebe, abhängig von ihrem individuellem Risikoverlauf, nach oben bzw. nach unten angepasst.

Annähernd 94 Prozent aller im Kollektiv 13D versicherten Betriebe erfahren – ohne Berücksichtigung der Ausschüttung der ausserordentlichen Anlageerträge - im Jahr 2023 in der NBUV keine Veränderung ihrer Nettoprämien. (Stand: Juli 2022)

Die Bruttoprämie bei den allermeisten Betrieben liegen, dank der ausserordentlichen Prämienreduktion aufgrund der guten Anlageerträge, unter dem Wert der Nettoprämie.

Weitere Informationen sind unter www.suva.ch/praemien oder bei der zuständigen Agentur der Suva erhältlich.
 
Die Suva erstattet den Versicherten derzeit überschüssige Anlageerträge und Reserven. Deshalb fallen die Prämien ausserordentlich tief aus. Sind die Überschusserstattungen ausgeschöpft, werden die Prämien wieder das normale Niveau erreichen. Der Zeitpunkt hängt vom Schadenverlauf und von der Entwicklung der Finanzmärkte ab.

Neu: Änderung Zuschlag für ratenweise Prämienzahlung per 1. Januar 2023
  • Die Suva hat sich dafür eingesetzt, dass die gesetzliche Senkung der Zinssätze für ratenweise Prämienzahlung möglich wurde.
  • Die Prämien sind im Voraus fällig. Es gibt die Möglichkeit, die ratenweise Prämienzahlung gemäss UVV zu nutzen. Die Konditionen sind wie folgt:
  Neu per 1. Januar 2023 Bisher
Zuschlag bei halbjährlicher Zahlung 0,25% 1,25%
Zugschlag bei vierteljährlicher Zahlung 0,375% 1,875%
 
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