Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und Feiertagen

Coronavirus

Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und Feiertagen

11. Dezember 2020 agvs-upsa.ch – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 seine Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstärkt. Ziel ist, die Anzahl Kontakte weiter zu reduzieren und Menschenansammlungen zu vermeiden. Die Massnahmen gelten seit Samstag, 12. Dezember 2020, und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.

pd. Für Restaurants und Bars, Läden und Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen gilt neu eine Sperrstunde ab 19 Uhr. Sie müssen mit Ausnahme von Restaurants und Bars auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung können die Sperrstunde bis auf 23 Uhr ausweiten. Veranstaltungen sind mit bestimmten Ausnahmen verboten, sportliche und kulturelle Aktivitäten sind nur noch in Gruppen bis fünf Personen erlaubt.

Die Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus ist weiterhin sehr hoch und in vielen Kantonen steigt sie wieder an. Die Spitäler sind nahe an der Kapazitätsgrenze und das Gesundheitspersonal ist enorm stark belastet. Diese Situation ist beunruhigend, nicht zuletzt, weil das Risiko für einen zusätzlichen und schnelleren Anstieg der Infektionszahlen in den kommenden Tagen hoch ist. Mit der kalten Witterung verbringen die Menschen mehr Zeit in Innenräumen und über die Festtage nehmen die Anzahl privater Kontakte zu.

Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessung an Sonn- und Feiertagen
Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr schliessen. Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen. Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr. Takeaway-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23 Uhr offen bleiben.

Veranstaltungen verboten
Öffentliche Veranstaltungen werden verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen. 

Wie der Bundesrat für allfällige weitere Verschärfungen vorgehen will, diskutiert der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Dezember.

Weitere Informationen gibt es hier.

Diese Massnahmen gelten seit Samstag (Plakat).
 
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