Schritt für Schritt sicher

Lithium-Ionen-Batterien

Schritt für Schritt sicher

11. Juni 2024 agvs-upsa.ch – ​​Immer mehr E-Autos und Plug-in-Hybride rollen auf Schweizer Strassen – und damit landen immer häufiger Lithium-Ionen-Antriebsbatterien in den Werkstätten. Nicht immer ist der richtige Umgang damit bekannt. Fachleute des AGVS, der ASTAG und von Auto-Schweiz haben eine gemeinsame Wegleitung erarbeitet. Markus Peter, Leiter Technik & Umwelt beim AGVS, verrät die wichtigsten Details. Jürg A. Stettler

 




Markus Peter, Leiter Technik & Umwelt beim AGVS, kennt die wichtigsten Details der Wegleitung. Foto: AGVS-Medien


Herr Peter, wieso braucht es diese neue Wegleitung? Seit wann ist diese verfügbar? Markus Peter, Leiter Technik & Umwelt beim AGVS:
Im Zusammenhang mit Reparaturarbeiten an Hochvolt-Batterien ist manchmal der Ersatz einzelner Zellmodule oder der kompletten Antriebsbatterie notwendig. Während Informationen über das benötigte Werkzeug und Anleitungen zum Ein- und Ausbau der Batterie seitens der Hersteller zur Verfügung stehen, fehlte bisher eine Übersicht zu den Anforderungen für einen sicheren und korrekten Transport der ausgebauten Batterie bzw. deren Module. Je nach Tätigkeit und Gewicht der Batterie wird ein Gefahrgutbeauftragter benötigt. Die Wegleitung enthält eine Entscheidungshilfe und zeigt, wie eine allfällige Gefahrgutbeauftragten-Pflicht erfüllt werden kann. Die Wegleitung steht seit Mitte April 2024 zur freien Verfügung, ist auf den Homepages von AGVS, sestorec und ASTAG aufgeschaltet.

Wie lief die Zusammenarbeit mit ASTAG und Auto-Schweiz bei der Ausarbeitung, und wie kam es, dass die Wegleitung gerade durch diese drei Organisationen erstellt wurde?
Alle drei Organisationen haben ihren Sitz in der Mobilcity in Bern, das vereinfacht die Kommunikation und die Zusammenarbeit. Das Kernteam zur Erarbeitung der Wegleitung bestand zu Beginn aus je einer Person pro Organisation und konnte damit schnell und effektiv die Rohfassung erarbeiten. Zur Finalisierung und für die Übersetzung auf Französisch und Italienisch wurden weitere interne und externe Fachpersonen konsultiert. Wenn es um den Transport der Lithium-Ionen-Batterien geht, so sind sowohl Werkstätten, Transportfirmen als auch Fahrzeugimporteure involviert. Es lag daher auf der Hand, dass sich mit AGVS, ASTAG und Auto-Schweiz die zuständigen Dachverbände für die Erarbeitung der Wegleitung verantwortlich zeigen. So konnte jede Organisation ihr Fachwissen einbringen. Gleichzeitig hat die gemeinsame Publikation der Wegleitung den Vorteil, dass die Inhalte koordiniert und breit abgestützt sind.

Warum hat man sich in der Wegleitung nur auf Lithium-Ionen-Batterien beschränkt?
Der Umgang mit den typischen Blei-Säure-Starterbatterien sowie den oft in Hybridfahrzeugen eingesetzten Nickel-Metallhydrid-Batterien ist in der Branche etabliert und erfordert im Vergleich zu den Lithium-Ionen-Batterien weniger umfangreiche Massnahmen im Bereich Gefahrgut. Sowohl die mögliche Pflicht eines Gefahrgutbeauftragten als auch die spezifischen Anforderungen bzgl. Verpackung, Deklaration und Lagerung bei Lithium-Ionen-Batterien sind für Werkstätten eher noch neu.


Der Umgang mit Akkus ist keine Kunst beim nötigen Respekt und Know-how. Foto: Renault

Können Sie uns ein Beispiel für einen häufigen Fehler im Umgang mit Batterien geben?
Neue Batteriemodule oder neue Komplettbatterien werden oft in spezifischen Transportbehältern aus Holz an Werkstätten angeliefert. Während diese Art Verpackung für eine neue Batterie ausreicht, benötigt eine defekte Batterie eine aufwendigere Verpackung. Es genügt daher nicht, wenn sie einfach gleich wie die angelieferte neue Batterie verpackt und zurückgesendet wird.

Muss ein AGVS-Garagist etwas Spezielles beachten? Wo lauern Gefahren?
Ein wichtiger Aspekt ist die (Zwischen-)Lagerung von ausgebauten Batterien. Solche Batterien sollten bis zur Abholung von anderem Ladegut getrennt, kühl, trocken und vor mechanischer Beschädigung, Kurzschluss und Sonneneinstrahlung geschützt gelagert werden. Idealer Ladezustand ist 50 bis 70 %. Ist kein Löschsystem vorhanden, so sind 2,5 m Abstand zu anderen Ladegütern einzuhalten. Ist die Batterie kritisch defekt, so gehört sie bis zum Abtransport in einen Sicherheitsbehälter, der ausserhalb des Gebäudes deponiert und idealerweise überwacht wird.


Wann es Schutzausrüstung braucht und wie man mit Antriebs-Akkus umgeht, erklärt die neue Wegleitung zu Lithium-Ionen-Batterien. Foto: Renault

Was gibt es noch zu beachten?
Für die Kennzeichnung gemäss ADR besteht eine abschliessende Liste an vorgegebenen Begriffen für den Batteriezustand. In der Praxis treten jedoch auch andere Begriffe wie z.B. «verbrannte Batterie» oder «Austauschbatterie» auf, was den Umgang für die verschiedenen Akteure im Transportprozess erschwert. Der Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien ist in zahlreichen Vorschriften und Vorgaben geregelt, was es nicht einfach macht, den Überblick zu behalten. Die Wegleitung fokussiert sich auf das Gefahrgut- und Umweltrecht und enthält Hinweise und Verweise bzgl. Brandschutz. Zusätzlich müssen auch die aus der Produktehaftung und dem Arbeitsrecht abgeleiteten Hinweise der Hersteller beachtet werden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass es sich bei den Antriebsbatterien um Energiespeicher mit mehreren hundert Volt Spannung und beachtlichen Kapazitäten handelt.

An wen kann und soll sich ein Garagist wenden, wenn er Fragen zur Wegleitung hat?
Seitens AGVS stehen dazu Markus Peter und Lukas Grossenbacher als Ansprechpersonen zur Verfügung. Die Rückmeldungen werden durch ASTAG, Auto-Schweiz und AGVS zusammengetragen und bei Bedarf in einem Dokument mit häufig gestellten Fragen und Antworten verarbeitet.

Die Wegleitung finden Sie hier.
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